Garten Herlet Koblenz erhalten! Jetzt aktiv werden!

+++ Rettet den Garten Herlet! +++

Die grüne Lunge von Koblenz droht durch eine profitgesteuerte Bebauung zerstört zu werden.

 

 

 

Die “Grüne Lunge von Koblenz”, der Garten Herlet wird bedroht. Durch den Bau von Hotelanlagen, einer Tiefgarage und einer Brücke zerstört ein Großinvestor den wunderschönen Garten voller Biodiversität – Aber Du kannst das verhindern! Seit Jahrzehnten ist der Garten ein grünes Klassenzimmer, ein Ort zum Gemüseanbau, ein Treffpunkt der Generationen und ein einzigartiger grüner Freiraum mitten in der Innenstadt von Koblenz!

 

Was kann ich dagegen unternehmen?

  • Hier kannst du im Verein zum Erhalt des Garten Herlet aktiv werden:
    (Homepage bald online) www.garten-herlet.de

 

 

Pressemitteilung: Latscho Koblenz e.V. ruft zur Rettung vom Garten Herlet auf

 

 

Anmerkungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Grundsätzliches:

Wir haben erhebliche Bedenken, was die Zuverlässigkeit des Investors angeht.

Um sicher zu stellen, dass der Garten wieder in seinen jetzigen Zustand zurückversetzt wird, erwarten wir, dass schon vor Baubeginn die Summe für die Wiederherstellung des Gartens in seinen jetzigen Zustand vom Bauherren als Sicherheit hinterlegt wird (der Bauherr darf keinen Zugriff darauf haben).

Diese Summe wird auch zur Wiederherstellung des Gartens verwandt, wenn der Bauherr das Projekt nicht zu Ende bringen sollte und ist zweckgebunden.

Es muss ein definiertes Bauende festgelegt werden, damit die Renaturierung des Gartens zu diesem Termin starten kann. Sollte es zum Verzug kommen, so sind Pönale zu zahlen. Die monatliche Summe wird in Zusammenspiel von Verwaltung und Verein festgelegt, um die Nutzer des Gartens zu entschädigen und die Summe fließt in den Erhalt und die Pflege das Garten Herlet.

Zum Boden und der Wasserversorgung des Gartens:

Funktionierende Böden sind ein wesentliches Element im Wasserhaushalt: Sie können Regenwasser rasch aufnehmen, große Mengen davon speichern und später den Pflanzen zur Verfügung stellen sowie die ⁠Grundwasserneubildung sicherstellen. Auch für den Hochwasserrückhalt bei Starkregenereignissen können Böden eine wichtige Rolle spielen.

Eingriffe des Menschen schädigen diese wertvollen Bodenfunktionen: Versickerung und Wasserspeicherfähigkeit werden im urbanen Raum mit hoher Flächeninanspruchnahme durch Siedlung und Verkehr reduziert.

Der Garten Herlet bietet derzeit noch eine mögliche Versickerung und damit einen wichtigen Beitrag zum Wasserhaushalt inmitten einer stark bebauten Fläche. Davon profitiert nicht zuletzt auch die Vegetation im Garten selbst.

Auch wenn der Garten erhalten bleibt, geht durch den Bau der geplanten Tiefgarage ein großes Bodenvolumen verloren. Dies hat Auswirkungen auf die Versickerung und die Wasserspeicherfähigkeit und kann damit nicht nur die Vegetation im Garten Herlet negativ beeinflussen, sondern hat auch negative Auswirkungen auf den gesamten Wasserhaushalt des Gebiets.

Tiefgründige anthropogene Eingriffe in den Boden wie Fundamentsetzungen für Bebauungen oder großflächige Umgrabungen wie Bodenentnahme fanden in den letzten Jahrhunderten nachweislich nicht statt. Dadurch konnte die Bodengenese im Bereich Herlet Garten ungestört verlaufen und sich hinsichtlich seiner Ausgangssedimente (mineralische und organische Bestandteile), biogeochemischen Eigenschaften sowie Wasser und Bodenluft entwickeln. Es ist davon auszugehen, dass ein ‘gesunder’ Bodenwasserhaushalt und funktionierendes Kapillarsystem vorliegt und die Prozesse zwischen Boden- und Grundwasser für den Betrachtungsbereich eingependelt haben. Dadurch wird der Flora auch bei Trockenheit längerfristig Wasser zur Verfügung gestellt und der Bereich erfährt durch Evaporation zusätzlich zur Pflanzentranspiration einen spürbaren Kühleffekt (Ökosystemleistung).

Eine Unterbauung durch eine Tiefgarage zerstört die Prozesse zwischen Boden und Grundwasser, da für den Bereich ein direkter Kontakt der beiden Medien gekappt wird. Ein Bodenauftrag benötigt erst wieder Zeit, seine entsprechenden Funktionen zu entwickeln. Bei längerer Trockenheit besteht – abhängig von der aufgetragenen Mächtigkeit – die Gefahr, dass die Vegetation nicht genügend mit Wasser versorgt werden kann, da einerseits die Verbindung zum Grundwasser ge- bis zerstört ist und kapillarer Aufstieg vermindert bis ausgesetzt ist, andererseits ist das Bodenvolumen durch die begrenzende Tiefgarage sehr viel kleiner und damit auch das Volumen des Bodens als Wasserspeicher. In sehr nassen Perioden kann es zu Staunässe durch Bodensättigung kommen, da das überschüssige Wasser nur zu den Seiten und nicht direkt nach unten abfließen kann.

Hinzu kommt, dass ein wenige Dezimeter mächtiger Bodenauftrag sehr viel weniger als Filter für Schad- und Nährstoffe dient als ein mächtiger, gewachsener Boden. Die Pufferfunktion des Bodens zwischen Atmosphäre und Grundwasser ist kleiner, was zu Schadstoffbelastungen führen kann.

Ebenfalls ist der unterirdische Brunnen, der den Wassertank im Garten speist, unbedingt wiederherzustellen, damit der Garten gewässert werden kann. Der Garten wird deutlich mehr Wasser benötigen, wenn er vom Grundwasser abgeschnitten ist.

Auswirkungen auf die Temperatur in der Innenstadt:

Da in der Altstadt nahezu alle Flächen versiegelt sind, kommt es in Hitzeperioden, die nachweislich zunehmen werden, verstärkt zu extremer Hitzebildung. Der Garten trägt zur Kühlung der direkten und indirekten Umgebung bei. Der Wegfall dieser kühlenden Fläche wird für die direkten Anlieger und alle Anwohner der Altstadt Auswirkungen haben.

Frau Dr. Astrid Kleber vom Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen Rheinland-Pfalz resümierte in einem öffentlichen Vortag im letzten Umweltausschuss, dass die Altstadt, aufgrund der versiegelten Flächen in dem Gebiet, der Bereich mit den höchsten Temperaturen im Stadtbereich Koblenz ist.  Jede zusätzliche Versiegelung oder Wegfall von Grünflächen, wie sie bei der Nutzung des Gartens als Baufläche zu erwarten ist, wird die Situation verschärfen.

Auswirkungen Umweltschutz/Artenschutz:

Wie die Biologen Frau Dr. Killmann und Herr Prof. Fischer der Universität Koblenz in einer Pressemitteilung erklärten, haben sie vor Ort im Garten und in den historischen Mauern selten Insekten, Fledermäuse, Moose und Flechten gefunden. Nach ihrer Einschätzung werden Flora und Fauna unwiederbringlich verloren gehen. Ebenfalls unter Naturschutz stehen die beiden Schwarzpappeln im Garten. Hier handelt es sich um reine Schwarzpappeln, die inzwischen sehr selten geworden sind. Bei den meisten Schwarzpappeln handelt es sich um Hybriden. Die beiden Pappeln sind während der Bauarbeiten besonders zu schützen, Das gilt auch ganz besonders für das Wurzelwerk der Bäume. Sollten die Bäume versehentlich beschädigt werden, ist eine Abstandsumme zu zahlen und für einen Ersatz im Verhältnis 1:3 zu sorgen. Zwei der Ersatzbäume sind im Garten zu setzen, die anderen vier Bäume im Stadtgebiet nach Empfehlung des EB 67.

Zu klären wäre zudem, inwieweit die Umgebung durch vermehrtes Verkehrsaufkommen im Bereich Nagelsgasse/Erlenweg es zu erhöhter Belastung durch Feinstaub, Emissionen und Lärm kommt. Wir schließen uns der Ansicht der BI an, dass das Lärmschutzgutachten nicht ausreichend ist.

Verkehrsführung:

Da die langfristige Verkehrsplanung vorsieht, die Altstadt und insbesondere das Peter-Altmaier-Ufer zu beruhigen, sehen wir hier eine große Diskrepanz. Ein Hotel an dieser Stelle wird eine Beruhigung um Jahre zurückwerfen, wenn nicht gar unmöglich machen.

Anstatt den Verkehr aus der Altstadt herauszuleiten, wird hier Verkehr geschaffen, an einer Stelle, die besonders beengt ist. Zielführender wäre es, wenn der Bauherr eine Vereinbarung mit der Görres Tiefgarage treffen würde und Gäste des Hotelbetriebs zu etwas vergünstigten Preisen ihre Autos in der Tiefgarage abstellen. Es gibt mehr Hotels in der Altstadt, die keine Stellplätze anbieten. Hier hätte der Bauherr die Möglichkeit, progressiv und zukunftsorientiert zu agieren.

Wir sehen hier auch eine Ungleichbehandlung der anderen gewerbetreibenden, indem dem Bauherrn ein Grundstück der Stadt zur Verfügung gestellt wird. Werden andere gewerbetreibenden/Gastronomen in ähnlicher Form behandelt?

Durch den Wegfall der Stellplätze und Garagen der Anwohner Nagelsgasse 3 und 5 erhöht sich der Parkdruck im Altstadtgebiet. Jeder private Bauherr muss Stellplätze nachweisen und hier werden Stellplätze, die die Anwohner zum Teil seit Jahren und Jahrzehnten nutzen, gestrichen. Das ist städtebaurechtlich zu prüfen.

Ebenfalls zu beachten ist, dass einige Häuser im Kastorviertel aufgestockt werden. Auch das wirkt sich auf den Parksuchverkehr aus.

Die Zuwegung zum Garten muss verkehrssicher uns barrierefrei sein, besonders im Hinblick darauf, dass Schüler*innen den Bereich frequentieren. Es ist darauf zu achten, dass Fuß- und Radwege angelegt werden oder der Bereich verkehrsberuhigte Zone wird.

Weitere Nutzung des Gartens:

Zwei Schulen sind im Garten aktiv. Dies muss auch weiterhin möglich sein. Der Garten soll in seiner jetzigen Form erhalten bleiben. Das bedeutet, dass der Garten weiter als Schulgarten, Freiraum und Treffpunkt genutzt wird. Auf die Gestaltung des Gartens hat der Hotelbetreiber keinen Einfluss. Die Gestaltung obliegt, wie alle Jahre zuvor, den Schulen, Anwohnern, Verein und EB 67.

Um die Privatsphäre der Schüler*innen im Garten zu schützen, muss am Übergang ein Sichtschutz angebracht werden.

Der Garten wird derzeit von Schüler*innen und Anwohner*innen zu jeder Tages- und Nachtzeit genutzt. Dies muss auch weiterhin möglich sein. Oft treffen sich Anwohner*innen in den Abend. Und Nachstunden um zusammen zu sitzen und sich zu unterhalten. Es darf nicht zu willkürlichen Eingriffen seitens des Hotelbetreibers kommen, der derartige Treffen untersagt.

Es muss sichergestellt werden, dass die Wagen des EB 67 Zugang zum Garten haben und alle Bereiche befahren können.